Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 09.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15955
OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2005,15955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der "relativen" Fahruntüchtigkeit; Auswirkungen rauschmittelbedingter Ausfallerscheinungen; Prüfung der konkreten Auswirkungen einer Sehbehinderung beim Angeklagten auf seine Fahrtüchtigkeit

  • blutalkohol PDF, S. 267

    Drogenbedingte Fahruntüchtigkeit i. S. d. § 316 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StPO § 261; StVG § 24a
    Anforderungen an den Nachweis rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
    Denn erst auf dieser Grundlage wird sich die Aussagekraft etwaiger Ausfallerscheinungen in Bezug auf eine drogenbedingte Beeinträchtigung der Fahreignung beurteilen lassen (vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149, 150).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
    Auch die Feststellung einer bloßen Pupillenveränderung - ohne Feststellung einer konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit - ist nicht genügend (BHG, a.a.O., S. 227; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 17, 18).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
    Da anders als beim Alkoholkonsum eine "absolute" Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum allein aufgrund des Wirkstoffspiegels im Blut nach dem Stand der Wissenschaft nicht zu begründen ist, bedarf es für den Nachweis der "relativen" Fahruntüchtigkeit außer dem positiven Blutwirkstoffbefund weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (BGHSt 44, 219, 221, 225).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2005 - 1 Ss 109/05
    Der Befund, dass bei der polizeilichen Kontrolle dem Angeklagten "verzögertes Aufnahmevermögen" (OLG Frankfurt am Main, a.a.O.) oder "zögerliche Reaktion" (OLG Zweibrücken, StV 2003, 624) bescheinigt wurde, reicht nicht aus.
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum

    Daraus lassen sich aber - ohne Feststellung einer konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit - keine hinreichenden Schlüsse auf die Fahrtüchtigkeit ziehen (BGH, a.a.O. für den Fall der Pupillenverengung; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. April 2005 - 1 Ss 109/05 -, zitiert nach [...]; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 Ss 16103 (23/03) -).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Gleiches gilt, wenn zu derartigen Auffälligkeiten der Pupillen lediglich geringfügige Ausfallerscheinungen und damit für die fahrerische Leistungsfähigkeit wenig aussagekräftige Beweisanzeichen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 17, 18; OLG Koblenz, Beschl. v. 28. April 2005 - 1 Ss 109/05, Rn. 9 - 11 nach juris; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O., bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 001 mg/l) oder aber nur Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten in der Anhaltesituation, die nicht ohne Weiteres den Schluss auf die Beeinträchtigung seiner Fahrtauglichkeit zulassen, hinzutreten (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 2004, 149 ff. - Rn. 7 nach juris bei festgestelltem THC-Gehalt von 0, 95 ng/ml).
  • OLG Bamberg, 08.08.2005 - 2 Ss OWi 551/05

    Fahruntüchtigkeit bei Nachweis von THC

    Für die Feststellung rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit i.S. des § 316 StGB reicht eine verlangsamte Pupillenreaktion nicht aus (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 17 f.; OLG Koblenz, NStZ-RR 2005, 245 ).
  • OLG Koblenz, 14.12.2016 - 2 OLG 4 Ss 68/16

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss: Anforderungen an die

    Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund grundsätzlich weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit des Kraftfahrzeugführers soweit herabgesetzt war, dass er nicht mehr fähig gewesen ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr eine längere Fahrtstrecke, auch bei Eintritt schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern, wobei die Anforderungen umso geringer sein können, je höher die festgestellte Wirkstoffkonzentration im Blut ist (vgl. BGH, 4 StR 111/15 v. 02.06.2015 - NZV 2015, 562 ; 4 StR 395/98 v. 03.11.1998 - BGHSt 44, 219 ; OLG Koblenz, 1 Ss 109/05 v. 28.04.2005 - Blutalkohol 43, 231 ; OLG Hamm, 3 RVs 45/10 v. 29.06.2010 - Blutalkohol 47, 433 ; Fischer, StGB, 61. Aufl. § 316 Rn. 39, 39a mwN.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7035
OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2006,7035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2006,7035)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 1 Ss 109/05 (https://dejure.org/2006,7035)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Geltendmachung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung in der Revision; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 6; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 209 Abs. 1; ; StPO § 269; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 6 § 140 Abs. 2 § 269
    Strafprozessrecht: Sachlich nicht gerechtfertigte Anklage vor einem Gericht höherer Ordnung; Begriff der Tatschwere i.S. des § 140 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    Dies gilt nur dann nicht, wenn das höhere Gericht willkürlich gehandelt hat; denn damit verstößt es gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und entzieht den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter (vgl. BGHSt 38, 172, 176; 42, 205, 209).

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 81, 132, 137; 87, 273, 278 f.; 89, 1, 13 f; vgl. BGHSt 42, 205, 207 f).

  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    aa) Nach dieser Vorschrift ist einem Angeklagten u.a. wegen der "Schwere der Tat" ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wobei sich diese Beurteilung nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte vor allem an der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung orientiert (vgl. Meyer-Goßner, aaO. § 140 Rdnr. 23 f.; OLG Frankfurt StV 1995, 628 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    Dies gilt nur dann nicht, wenn das höhere Gericht willkürlich gehandelt hat; denn damit verstößt es gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und entzieht den Angeklagten seinem gesetzlichen Richter (vgl. BGHSt 38, 172, 176; 42, 205, 209).
  • OLG Dresden, 01.07.2005 - 2 Ss 173/05

    Verteidigung; Strafaussetzung; Revision

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    Daher kann auch bei einer Verurteilung zu weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe die Beiordnung eines Verteidigers geboten sein, wenn als Folge dieser Verurteilung der Widerruf einer Strafaussetzung in anderer Sache droht, insbesondere wenn dieser Widerruf davon abhängt, ob bei der neuerlichen Verurteilung die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, und die Summe der im neuen Strafverfahren zu erwartenden Freiheitsstrafe und der von einem möglichen Widerruf der Strafaussetzung betroffenen Strafe ein Jahr erreicht oder darüber liegt (vgl. OLG Dresden, NStZ-RR 2005, 318, 319; Meyer-Goßner, aaO. § 140 Rdnr. 25 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    aa) Das allgemeine Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ist Maßstab für die Frage eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen des Entzugs des gesetzlichen Richters durch gerichtliche Entscheidungen, so auch für die Auslegung von Zuständigkeitsnormen (BVerfGE 29, 45, 48 f.; 29, 198, 207; 58, 1, 44 f.).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 81, 132, 137; 87, 273, 278 f.; 89, 1, 13 f; vgl. BGHSt 42, 205, 207 f).
  • BayObLG, 15.07.1985 - RReg. 4 St 122/85

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    Die "Schwere der Tat" im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO beurteilt sich dabei vorrangig nach der Höhe der Strafe, die der Angeklagte in dem jeweiligen Strafverfahren zu erwarten hat, wobei die Grenze etwa bei einem Jahr Freiheitsstrafe zu ziehen ist (vgl. KG StV 1982, 412; BayObLG StV 1985, 447; Meyer-Goßner, aaO. § 140 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 81, 132, 137; 87, 273, 278 f.; 89, 1, 13 f; vgl. BGHSt 42, 205, 207 f).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04

    Verurteilung des früheren brandenburgischen Landwirtschaftsministers bestätigt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    Zwar ist es dem Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwehrt, sich auf die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers zu berufen, wenn sich der Verteidiger eigenmächtig und pflichtwidrig von der Verhandlung entfernt und dadurch den bestehenden Verfahrensmangel in zurechenbarer Weise selbst verursacht hat (vgl. BGH NStZ 1997, 451; 1998, 267; 2005, 646, 647).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 81, 132, 137; 87, 273, 278 f.; 89, 1, 13 f; vgl. BGHSt 42, 205, 207 f).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • BGH, 11.03.1997 - 5 StR 77/97

    Unzulässigkeit der Revision wegen Verwirkung der Verfahrensrüge

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; KG StraFo 2013, 425 Rdn. 6 nach juris; NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521, sowie Beschlüsse vom 09.01.2006 - 1 Ss 109/05, Rdn. 10 nach juris; vom 24.01.2011 - (1) 53 Ss 187/10, Rdn. 8 nach juris, und vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Rdn. 5 nach juris; OLG Hamm StV 2002, 237 Rdn. 6 nach juris; StV 2004, 586 Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 15.04.2008 - 4 Ss 127/08, Rdn. 10 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 7 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; OLG Jena StraFo 2005, 200, Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09, Rdn. 13 nach juris; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 27; wohl auch OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 11 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 285 Rdn. 8 nach juris; so auch - ohne abschließende Entscheidung - OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505 Rdn. 9 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 21.11.2007 - 1 Ss 84/07

    Notwendige Verteidigung: Bedeutung weiterer Strafverfahren für

    Entsprechend geht auch der Hinweis in der Gegenvorstellung auf die Entscheidung des Senats vom 9. Januar 2006 - 1 Ss 109/05 - fehl.
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